Kulturförderung durch den Landkreis Hildesheim
Kultur verbindet Individuum und Gesellschaft, fördert Zusammengehörigkeit, bietet Lebensqualität und Teilhabe, schafft Kommunikation und Toleranz, fördert Kreativität, Vielfalt und Bildung. Sie lebt durch Traditionen ebenso wie durch neue kreative Initiativen.
In dieser kulturellen Landschaft möchte der Landkreis Hildesheim zusätzliche Impulse setzen, um Kulturschaffende zu motivieren und finanziell zu unterstützen, das künstlerisch-kulturelle Profil des Landkreises zu stärken und die Kulturarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung weiter zu festigen sowie möglichst allen Menschen im Landkreis Zugang zu Kultur zu ermöglichen.
Daher unterstützt der Landkreis Hildesheim künstlerische und kulturelle Projekte wie auch Strukturen. Die Kulturförderrichtlinie stellt hierfür die Grundlage der Kulturförderung.
Gefördert werden Kulturangebote, die von überörtlicher Bedeutung sind und Kulturförderkriterien entsprechen.
Dazu gehören zum einen eine Projektförderung (zeitlich und sachlich abgrenzbare Maßnahmen im Landkreis Hildesheim) und zum anderen eine Strukturförderung (die Gesamttätigkeit eines Kulturanbieters mit Sitz im Landkreis Hildesheim über einen befristeten Zeitraum). Antragsschluss für eine Projektförderung ist derzeit am 30.11. eines Jahres. Die aktuelle Strukturförderung läuft bis zum 31.12.2027.
Die Zuwendung für kulturelle Projekte und Einrichtungen auf Grundlage dieser Kulturförderrichtlinie gewährt der Landkreis auf freiwilliger Basis im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht.
Ihre Anträge reichen Sie bitte digital unter birgit.krauss@landkreishildesheim.de ein, eine Ausführung in Papierform ist nicht notwendig.
Das Kulturbüro berät Sie hierzu gern.
- die Kulturförderrichtlinie finden Sie hier zum Download
- das Antragsformular zur Projektförderung finden Sie hier zum Download
- die Vorlage für den Kosten- und Finanzierungsplan finden Sie hier zum Download
- das Merkblatt-Datenschutz-Landkreis Hildesheim finden Sie hier zum Download
FAQ Projektförderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden kulturelle Angebote ohne Gewinnabsicht, die überörtliche Bedeutung haben. Dazu zählen Projekte und Tätigkeiten von Anbietern vor allem im Bereich der Musik, darstellenden und bildenden Kunst, Literatur, Soziokultur, Film sowie Museumsarbeit, Heimatpflege und Geschichtsforschung.
Die Projektförderung unterstützt gezielt zeitlich und sachlich abgrenzbare Maßnahmen mit kulturellem Inhalt im Landkreis Hildesheim. Sie wird jährlich als Festbetragsfinanzierung für das jeweils darauffolgende Jahr gewährt.
Wer ist antragsberechtigt?
Bei der Projektförderung sind natürliche und juristische Personen antragsberechtigt.
Was sind natürliche Personen?
Eine natürliche Person ist jeder lebende Mensch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten.
Was sind juristische Personen?
Eine juristische Person ist eine rechtliche anerkannte Organisation oder ein Zusammenschluss von Personen. Sie kann selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Juristische Personen handeln durch ihre Vertreter und können in eigenem Namen klagen oder verklagt werden.
Zum Beispiel:
- Körperschaften des öff. Rechts (Kirchengemeinden, Kommunen)
- eingetragene Vereine
- Verbände oder Stiftungen
- GmbH
Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein?
- Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die die richtige Verwendung der Mittel nachweisen kann
- Kein Projektbeginn vor Antragstellung
- Empfänger einer Strukturförderung können keine Projektförderung erhalten
Welche Kosten sind förderfähig?
- Projekte die sich an den Grundsätzen und Kulturförderkriterien des Landkreises Hildesheim orientieren
- Ausgaben die für die Durchführung des Projektes notwendig sind und diesem zuzuordnen sind
- Rückstellungen für Künstlersozialabgaben, GEMA und ähnliche Gebühren und Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt rechtlich entstehen, aber erst nach Ende des Bewilligungszeitraums abzuführen sind
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
- Investitionen (Baumaßnahmen)
- Ausschließliche Druckkosten
- Preisgelder
Werden weitere Förderer benötigt?
Nicht zwingend, aber je nach Projekt empfehlenswert.
Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?
Schriftlicher oder elektronischer Antrag an
Landkreis Hildesheim
301 Amt für Schule und Kultur - Kulturbüro
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
oder an kultur@landkreishildesheim.de
Was wird für die Antragstellung benötigt?
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
Gibt es eine Frist für die Antragsstellung?
Die Frist für das folgende Kalenderjahr endet am 30. November.
In welcher Höhe könnte das Projekt gefördert werden?
Maximal 50% der Gesamtausgaben des Projektes, höchstens 3.000,00 Euro.
FAQ Strukturförderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden kulturelle Angebote ohne Gewinnabsicht, die überörtliche Bedeutung haben. Dazu zählen Projekte und Tätigkeiten von Anbietern vor allem im Bereich der Musik, darstellenden und bildenden Kunst, Literatur, Soziokultur, Film sowie Museumsarbeit, Heimatpflege und Geschichtsforschung.
Die Strukturförderung unterstützt gezielt die Gesamttätigkeit eines Kulturanbieters mit Sitz im Landkreis Hildesheim über einen befristeten Zeitraum. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren vergeben (aktuell 2024–2027). Bewerbungen für den darauffolgenden Förderzeitraum sind ab Mitte März 2027 möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Bei der Strukturförderung sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts antragsberechtigt.
Was sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts?
Gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts sind Organisationen, die rechtlich selbständig sind und einem gemeinnützigen Zweck dienen.
Bei der Strukturförderung werden ausschließlich gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts gefördert.
Zum Beispiel:
- Eingetragener Verein (e.V.)
- Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
- Stiftung (bürgerlichen/privaten Rechts)
- Gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG)
Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein?
- Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die die richtige Verwendung der Mittel nachweisen kann
Welche Kosten sind förderfähig
Welche Kosten sind nicht förderfähig
- Investitionen (Baumaßnahmen)
- Ausschließliche Druckkosten
- Preisgelder
Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?
Schriftlicher oder elektronischer Antrag an
Landkreis Hildesheim
301 Amt für Schule und Kultur - Kulturbüro
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
oder an kultur@landkreishildesheim.de
Was wird für die Antragstellung benötigt?
Eine Bewerbung und die Geschäftsberichte der letzten drei Jahre, inklusive der Freistellungsbescheide.
Gibt es eine Frist für die Antragsstellung?
Für die Beantragung der Strukturförderung wird alle vier Jahre ein Zeitfenster von mindestens zwei Monaten geöffnet. Dieser Antragszeitraum wird durch den Landkreis Hildesheim frühzeitig öffentlich bekannt gegeben.
In welcher Höhe könnte gefördert werden?
Die Förderung kann bis zu 50 % der jährlichen Gesamtausgaben betragen, höchstens jedoch 10.000 Euro pro Jahr und wird für maximal vier Jahre gewährt.