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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Der Landkreis Hildesheim ist bemüht, seine Website und mobile Anwendung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für kulturium.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen kulturium.de ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den Barrierefreiheitsbestimmungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend

  1. Bilder bieten meist keine oder unzureichende Alternativtexte.
  2. Die Reihenfolge von Überschriften-Elementen (<h1>,<h2>) entspricht nicht immer dem WCAG2.0, um von Screen-Readern zweckmäßig interpretiert werden zu können.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.06.2022 erstellt. 

Feedback und Kontaktangaben 

Wir bemühen uns, kulturium.de fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Hinweisformular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Kontaktieren Sie direkt die Mitarbeitenden von kulturium.de

Schlichtungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

08.07.2022