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Förderung der Soziokultur durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen

Die LAGS fördert mit den ihr zur Verfügung stehenden Landesmitteln im Bereich der soziokulturellen Arbeit in Niedersachsen Projekte und strukturfördernde Maßnahmen mit einem Förderbetrag von mind. 10.000 Euro. Strukturfördernde Maßnahmen in ländlichen Räumen fördert die LAGS auch mitBeträgen unter 10.000 Euro.

Projektförderung

Sie wollen einem breiten Bevölkerungsspektrum ermöglichen, selbst kreativ zu werden, kulturelle Angebote zu organisieren und künstlerische Darbietungen unterschiedlicher Genre zu erleben? Bei Ihnen werden Profis und Laien auf der Bühne stehen und in Kursen, Workshops und künstlerischen Produktionen von- und miteinander lernen? Sie ermöglichen Nutzer*innen, ihr kulturelles und soziales Potenzial zu entfalten und ihr Lebensumfeld nachhaltig mitzugestalten? Sie bringen Partner*innen aus unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel Kultur, Soziales und Bildung, in Netzwerken zusammen, initiieren und realisieren Kooperationen.

Strukturförderung

Für Strukturförderungen, mit denen die Stabilisierung und Weiterentwicklung einer Einrichtung gefördert werden sollen, gilt die Erwartung, dass der Antragsteller Träger kontinuierlicher soziokultureller Arbeit ist. Daneben sollte für die „reguläre“ Strukturförderung – mit Beträgen von mehr als 10.000 EURO pro Jahr - ein mehrjähriges Konzept vorgelegt werden, das mit konkreten Entwicklungszielen verknüpft ist.

Strukturförderung kleiner, ungesicherter Vereine in Ländlichen Räumen

Im Rahmen ihrer auf Kontinuität auch in schwierigen Strukturen angelegten Förderpraxis es Strukturförderprogramm für kleine, zumeist ehrenamtlich geleitete, soziokulturelle Träger in den ländlichen Räumen Niedersachsens auf. In diesen Fällen ist ausnahmsweise auch eine Förderung unter 10.000 Euro durch die LAGS möglich. Hierfür kommen Träger kontinuierlicher soziokultureller Arbeit infrage, die keine gesicherte Finanzbasis für ihre Alltagspraxis haben und mit der Förderung eine Stabilisierung ihrer  Arbeit erreichen können

Anträge zur Förderung von Investitionen:

Das Land fördert bauliche Maßnahmen und technische Erneuerung. Bitte beachten Sie unbedingt die Formalitäten zur Antragstellung. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.

Entscheidung über Fördervorhaben

Über die Förderungswürdigkeit eines Vorhabens entscheidet der Beirat der LAGS. Er legt dabei grundsätzlich unser Verständnis von Soziokultur zugrunde.

Zuschüsse für Projektbedarf- und Volumen von unter 10.000 EURO

Soziokulturelle Projekte mit einem Zuschussbedarf von unter 10.000 Euro fallen in die Zuständigkeit der regionalen Kulturförderung durch die Landschaften und Landschaftsverbände sowie die Stiftung Braunschweigischer
Kulturbesitz und die Region Hannover.

Rahmenbedingungen und Fristen

Die Fristen zur Beantragung zur Förderung soziokultureller Projekte und für die Beantragung der Strukturförderung ist der 30. April sowie der 15.Oktober. Diese Anträge stellen Sie bitte an die LAGS. Mehr Information finden Sie hier.