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Johannishofstiftung

Johannishofstiftung
c/o Stabsstelle für Kultur und Stiftungsangelegenheiten
Judenstraße 20
31134 Hildesheim
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Allgemeine Informationen

Die Johannishofstiftung wurde 1161 durch Rainald von Dassel (ehem. Dompropst in Hildesheim, Erzbischof von Köln und Reichskanzler unter Kaiser Friedrich Barbarossa) gegründet und mit reichlichen Zustiftungen bedacht. Sie blieb über die Jahrhunderte erhalten, da ihr Vermögen hauptsächlich aus Grundbesitz bestand.

Da es sich um eine unselbständige (kommunale) Stiftung handelt, ist das Organ der Stiftung der Rat der Stadt Hildesheim.
Als Sondervermögen der Stadt werden die Einnahmen und Ausgaben in einem Unterabschnitt des Haushaltsplanes ausgewiesen. Die Erträge sind ausschließlich und unmittelbar für mildtätige Zwecke (§ 53 Abgabenordnung) entsprechend der Satzung zu verwenden (Zuwendungen).

Neben der Unterstützung von Personen, die sich in einer Notlage befinden und aufgrund ihrer seelischen, körperlichen oder finanziellen Situation auf Hilfe angewiesen sind, ist seit Beginn des Jahres 2008 auch die Förderung von Einrichtungen und Initiativen mit ihren Projekten möglich.

Die Vergabe von Zuwendungen ist auf das Gebiet der Stadt Hildesheim begrenzt. 

Anträge erfolgen über ein Antragsformular - Hier zu finden auf der homepage der Stadt Hildesheim - mit Formular für den Kosten- und   Finanzierungsplan. Diese Formulare sind einmal per E-Mail zu übersenden und einmal unterzeichnet mit weiteren Unterlagen (Konzept, Vita,Erklärung der Gemeinnützigkeit etc.) per Post einzureichen.

Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet ein Stiftungsrat, dem 5 geborene Mitglieder angehören:

  • Dezernent für Soziales, Jugend, Schulen, Sport, Kultur (Vorsitz)
  • der Vors. des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
  • der Vors. des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur
  • der Fachbereichsleiter Soziales
  • der Stadtjugendpfleger

Der Stiftungsrat tagt dreimal jährlich und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

Antragsfristen: 01.01.2021, 30.04.2021,  15.10.2021