Vital Village - Programm zur Stärkung der Kultur in ländlichen Räumen
Die Stiftung Niedersachsen unterstützt Dörfer und Kleinstädte in Niedersachsen bei der Revitalisierung ihrer Kommunen durch Kultur. Frei nach dem Motto „Mehr innovative Kultur von allen für alle“ werden Kulturinitiativen und Gemeinden gefördert, die gemeinsam die Entwicklung vor Ort vorantreiben. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich in einen zweijährigen Prozess zu begeben und das Umfeld gemeinsam mit den Initiativen vor Ort zu gestalten. Als kultureller „Ankerpunkt“ wird die antragstellende Institution bürgerschaftliches Engagement an möglichst vielen Orten initiieren und für Vernetzung und neue kulturelle Angebote sorgen. Ziel ist die Entfaltung der Potenziale vor Ort sowie ein engagiertes
Miteinander.
Hierfür stellt die Stiftung Niedersachsen sieben Ankerpunkten eine Summe von 30.000 € pro Träger über eine Laufzeit von zwei Jahren zur Verfügung. Die Gelder können für Personalkosten, Veranstaltungen, Projekte Dritter, Fortbildungen und Overheadkosten verwendet werden. Eine Jury wählt die zu fördernden Einrichtungen aus. Das Förderprogramm hält außerdem ein breites Angebot an weiteren Unterstützungsmöglichkeiten bereit.
Was wird gefördert?
Die Stiftung Niedersachsen fördert Kulturinstitutionen und Gebietskörperschaften in Dörfern und Kleinstädten in Niedersachsen mit jeweils 30.000 €. Die antragstellenden Institutionen müssen gemeinnützig sein.
Wie können die Mittel verwendet werden?
1. Ankerpunkt
Die antragstellende Institution versteht sich als sogenannter „Ankerpunkt“ und ist bereit, in den nächsten zwei Jahren als Ansprechpartnerin für andere Kulturinitiativen zu fungieren, Vernetzung und bürgerschaftliches Engagement zu befördern, ggf. Fortbildungen anzubieten, Räume zur Verfügung zu stellen und kulturelle Aktivitäten zu begleiten. Für diese Netzwerkarbeit kann sie 15.000 € der Gesamtsumme für Personalkosten verwenden. Obligatorisch ist eine Veranstaltung/Workshop o.ä. mit Bürger*innen zu den folgenden Fragestellungen durchzuführen: „Welche Kunst und Kultur wünschen sich die Menschen vor Ort?“, „Was braucht es für neue Impulse?“ und „Wer ist bereit, sich zu engagieren?“. Die Ergebnisse sollten möglichst zeitnah
umgesetzt werden.
2. Veranstaltungen
8.000 € stehen zur freien Verfügung für eigene innovative, neuartige oder besondere Kulturprojekte bzw. Kulturveranstaltungen des Ankerpunkts, für Fortbildungen der Mitarbeitenden zum Kulturmanagement oder im Social Media-Bereich. Die
Antragsteller*innen können wählen, wie sie die Mittel verwenden möchten.
3. Projekte Dritter
Es stehen 5.000 € zur Verteilung an andere Kulturakteur*innen für neue Kunst- und Kulturprojekte zur freien Verfügung. Eine vom Ankerpunkt zu bildende Jury aus Vertreter*innen aus der örtlichen Politik, der Kulturverwaltung und dem Ankerpunkt selbst entscheidet über die Vergabe der Gelder von 500 € bis 2.500 € pro Projekt. Die Regeln für die Vergabe werden vor Ort bestimmt. Innovative, ungewöhnliche und neuartige Kulturprojekte und -veranstaltungen sollen ausgewählt und gefördert werden.
Hier sollen gezielt Formate entwickelt werden, die das Kulturangebot vor Ort ergänzen. Die Projekte Dritter können von allen Menschen vor Ort organisiert und durchgeführt werden. Ob Einzelkünstler*in, freiwillige Feuerwehr, Kirchenvorstand oder Hip-Hop
Band, alle können ohne Berücksichtigung der Rechtsform ausgewählt werden. Empfohlen wird eine Auftaktveranstaltung mit Kulturschaffenden vor Ort zur Information über die Vergabekriterien.
4. Overhead
2.000 € können von der antragstellenden Institution (Ankerpunkt) für Overheadkosten wie zum Beispiel technische Geräte ausgegeben werden.
Wie ist der Ablauf?
1. Teilnahme der antragstellenden Institution an einer Online-Informationsveranstaltung:
Dienstag, 8. Juli 2025 um 11:00 Uhr
Anmeldung unter https://form.jotform.com/251554058462357
oder
Donnerstag, 21. August 2025 um 14:00 Uhr
Anmeldung unter https://form.jotform.com/251554126887364
Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Antragstellung.
Für die darauffolgende Bewerbung benötigen Sie ein erstes, allgemeines Konzept mit Darstellung der aktuellen Problemlage, der gewünschten Veränderungen und der angestrebten Ziele. Diese Bewerbung soll vorerst noch kein detailliertes Handlungskonzept, sondern nur grundsätzliche Überlegungen zum geplanten Prozess enthalten und schildern, warum die Institution als Ankerpunkt agieren möchte und dafür geeignet ist. Der Umfang der Bewerbung soll vier Seiten nicht überschreiten.
2. Einsendeschluss ist der 14. September 2025. Bitte reichen Sie den Antrag online ein unter
https://form.jotform.com/251552672742358.
3. Es werden aus den Bewerbungen 15 Einrichtungen ausgewählt, die in die Endauswahl
kommen.
4. Mit diesen vereinbaren die Juror*innen einen Termin und besuchen die Einrichtungen vor Ort. Die Jurysichtungen erfolgen in der Zeit vom 1. Oktober bis 7. November 2025.
5. Anschließend wählt die Jury die sieben Nominierten aus.
6. Start des Programms ist Dezember 2025
Wie geht es nach der Zusage weiter?
1. Die Institutionen entwickeln mit Hilfe der Berater*innen des Landesverbands Soziokultur ein Handlungskonzept, das Ziele und erste Maßnahmen beschreibt. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands, die Entwicklung der Inhalte und Ziele für die
kommenden zwei Jahre, ein konkreter Plan für die vorgesehenen Schritte, die Ausgestaltung der Ankerpunktfunktion sowie die Entwicklung für die Mittelvergabe an Projekte Dritter und die Definition von Indikatoren für die abschließende Selbstevaluation.
2. Das Konzept und der dazugehörige Finanzierungsplan werden mit der Stiftung Niedersachsen
abgestimmt.
3. Die anschließende Umsetzungsphase kann bis zu zwei Jahre dauern. Während dieser Phase unterstützen die Berater*innen des Landesverbands Soziokultur und die Stiftung Niedersachsen die Einrichtungen weiterhin.
4. Die Stiftung Niedersachsen bietet während der Laufzeit regelmäßig Austauschtreffen (digital und analog) und ggf. Weiterbildungsmaßnahmen an. Die Teilnahme ist obligatorisch.
5. Nach einem Jahr ist ein Zwischenbericht bei der Stiftung Niedersachsen einzureichen.
6. Nach Beendigung des Prozesses wird eine Selbstevaluation durchgeführt, das Projekt abgerechnet und ein Abschlussbericht erstellt.
7. Die Stiftung Niedersachsen erstellt anhand von Fotos und Tonmaterial der Einrichtungen einen kurzen Film für die Website und führt eine Abschlussveranstaltung durch.
Welche weiteren Teilnahmebedingungen gibt es?
- Die Teilnehmer*innen sind bereit, Kulturprojekte gemeinsam mit der Community vor Ort zu initiieren, neue Netzwerke zu knüpfen und andere Akteur*innen bei der Konzeption und Durchführung ihren Kulturprojekte zu unterstützen.
- In der Einrichtung sind zwei Personen für den Prozess verantwortlich.
- Diese nehmen an den angebotenen Austauschtreffen, Fortbildungen und Abschlussveranstaltungen teil.
Berater*innen Landesverband Soziokultur
Karu Grunwald-Delitz | Andrea Hingst | Susanne Müller-Jantsch| Judith Strodtkötter | Klaus Terbrack
Kontakt
Daniela Koß
Tel.: 0511 – 990 54 16
E-Mail: koss@stnds.de
Zeitplan 2025
8. Juli um 11:00 und + 21. Aug. um 14:00 | Infoveranstaltungen
Anmeldung 08.07. unter https://form.jotform.com/251554058462357
Anmeldung 21.08. unter https://form.jotform.com/251554126887364
14. Sept. 2025 | Bewerbungsschluss
Bewerbung unter https://form.jotform.com/251552672742358
1. Okt. bis 7. Nov. 2025 | Vorortgespräche
Dez. 2025 | Start des Programms