Soziokultur Niedersachsen
Neue Richtlinien zur Förderung der Soziokultur
seit letzter Woche sind die neuen Richtlinien zur Förderung der Soziokultur veröffentlicht worden.
Sie gelten ab sofort und sogar rückwirkend für die Antragsstellung, die bis zum 15.10.2026 möglich war. Sie sind Grundlage für alle künftigen Förderentscheidungen.
Die Neuerungen bedeuten tatsächlich in erster Linie eine Vereinfachung für die Antragstellung und die Durchführung von Projekten bzw. Umsetzung von der Strukturförderung.
Und auch die Förderung und Umsetzung von Investitionen wird ein wenig erleichtert:
Das bedeutet die neue Richtlinie für die Projekt- und Strukturförderung:
- Struktur- und Projektanträge können nun über mehrere Jahre bewilligt werden (Strukturförderung max. 3 Jahre; Projektförderung bis zu 2 Jahre) und müssen nicht mehr jedes Jahr neu beantragt werden.
- Bei mehrjährigen Vorhaben kann das Geld flexibel über die Jahre eingesetzt werden. In der Strukturförderung aber höchstens 150.000 € für 3 Jahre, in der Projektförderung sind es maximal 100.000 € für 2 Jahre.
- Die Förderhöchstgrenze beträgt sowohl in der Strukturförderung also auch in der Projektförderung 50.000 € pro Jahr.
- Die Förderquote beträgt nun 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Es gibt ab jetzt die Möglichkeit ehrenamtliches Engagement geltend zu machen wie bisher nur bei den Investitionen (15 €/Stunde, maximal 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben).
Dies sind die Änderungen für die Förderung und Umsetzung von Investitionen:
- Es werden Förderziele benannt (1.2),
- sowie auch förderfähige Maßnahmen (2.1.) und zum besseren Verständnis auch die nicht förderfähigen Maßnahmen (2.2)
- antragsberechtigt sind soziokulturelle Einrichtungen (3.2), sie sind dort auch definiert, Einzelpersonen sind nicht mehr antragsberechtigt (3.2.1.),
- eine kommunale Beteiligung in Höhe von 15% wird nicht mehr gefordert, auch wenn das weiterhin wünschenswert ist (bisher 4.2),
- Höhe der Zuwendung: Mindestgrenze wie bisher: ab 10.000 EUR, es wurde eine Höchstgrenze von 250.000 EUR in Hinblick auf mögliche Ausnahmesituationen festgelegt. Die Höchstgrenze ist wegen der begrenzten Fördermittel nicht als regulärer Maßstab für die Antragstellung zu sehen.
- es wurden Kriterien für die Empfehlungen des Beirats aufgenommen (7.8).
Alle Informationen zur Förderung
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