NEUSTART KULTUR 2 Förderung bis Juni 2023 verlängert
Das Programm für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals wird um sechs Monate – bis zum 30. Juni 2023 – verlängert. Aktuell können noch vier Millionen Euro vergeben werden. Das Antragsverfahren für Veranstalter:innen und Festivals ist daher weiter geöffnet. Der Initiative Musik stehen allein für dieses NEUSTART KULTUR 2 Programm seit Beginn des Jahres 105 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können geförderte Betreiber:innen von Musikclubs mit laufenden Projekten eine Verlängerung beantragen.
Im Rahmen von NEUSTART KULTUR unterstützt die Initiative Musik im Live-Sektor bereits über 2.400 Projekte, 1.280 davon in NEUSTART KULTUR 2. Die Initiative Musik konnte allein im Live-Bereich bereits Fördergelder in einer Gesamthöhe von 194 Millionen Euro zusagen. Darüber hinaus befinden sich ca. 280 Anträge mit einem Antragsvolumen von ca. 26 Millionen Euro im Programm für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals in der Endprüfung. Sollten alle laufenden Anträge bewilligt werden, können zusätzlich 4 Millionen Euro vergeben werden.
Antragsberechtigt sind daher weiterhin Veranstalter:innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Musikfestival- und Konzertveranstalter:innen, die einen regelmäßigen Spielbetrieb vor Pandemiebeginn nachweisen, können dabei für die Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen aller Genres der Popularmusik bis hin zu Klassik, Zuschüsse bis zu 800.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme für sogenannte Umsonst & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 200.000 Euro.
Der Förderanteil liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 20 Prozent. Im Fokus stehen die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip: Maßgeblich für die erfolgreiche Förderung ist der Eingang eines vollständigen Antrags.