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Informationen der Stadt Hildesheim zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bereich Kultur

Die Stadt Hildesheim informiert:

Wir möchten Sie gerne auch in diesem Jahr über die Möglichkeit einer Förderung von investiven Maßnahmen im Bereich Kultur informieren. Bitte beachten Sie hierfür die Richtlinie zur investiven Förderung im Bereich Sport, Kultur, Bildung und Soziales. Gemäß dieser müssen Förderanträge ab 2025 spätestens bis zum 01.06. des Jahres (*01.06.2026*) bei der Stadt eingehen.

Für die Anträge in den Bereichen Sport sowie Bildung und Soziales wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Bereiche:

Bereich Sport: Sportförderung | Schulen und Sport

Bereich Bildung und Soziales: Bildungs- und Sozialfonds | Stadtarchiv


Hinweisen möchten wir insbesondere auf § 3 (7) der Richtlinie, der die Förderquote regelt.

Zum besseren Verständnis haben wir einzelne Punkte der Richtlinie auf unserer Webseite separat zusammengefasst.

Sie finden die Informationen hier: Investitionsförderung im Bereich Kultur | Stadt Hildesheim