Die E-Rechnung bei Vereinen
Die elektronischen Rechnung (E-Rechnung) wird ab dem 1. Januar 2025 Pflicht
Das gilt auch für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, soweit sie Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind. Genauere Informationen und Erklärungen finden Sie HIER.