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Die E-Rechnung bei Vereinen

Die elektronischen Rechnung (E-Rechnung) wird ab dem 1. Januar 2025 Pflicht

Das gilt auch für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, soweit sie Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind. Genauere Informationen und Erklärungen finden Sie HIER.